Einkommensteuerpflicht für Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt abgeschafft

Einkommensteuerpflicht für Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt abgeschafft

Mit einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die Finanzverwaltungen werden kleine Photovoltaikanlagen bis 10kWp und Blockheizkraftwerke bis 2,5kW von der Steuerbürokratie entlastet. Betreiber können sich auf Antrag von der Einkommenssteuerpflicht befreien lassen. Mehr dazu im Artikel des „pv magazine“:

Den direkten Link zum Schreiben des Bundesfinanzministeriums gibt es hier: